Rechts und Links

 

Im Wappenwesen wird die Bezeichnung Rechts oder Links nicht vom Beschauer aus, sondern von dem zu beschreibenden Wappen, oder Schildträger aus verstanden. Es ist also bei einem Schild a die rechte, b die linke Seite. Ein Wappenbild, das sich im Feld b gegen die Seite a wendet nennt man rechtsgewendet. Der Regel nach sollen alle Wappen die nicht von vorne dargestellt werden, nach rechts gewendet sein.

Rechts (a) und Links (b) beim Wappen