Im Wappenwesen wird die Bezeichnung Rechts oder Links nicht vom Beschauer aus, sondern von dem zu beschreibenden Wappen, oder Schildträger aus verstanden. Es ist also bei einem Schild a die rechte, b die linke Seite. Ein Wappenbild, das sich im Feld b gegen die Seite a wendet nennt man rechtsgewendet. Der Regel nach sollen alle Wappen die nicht von vorne dargestellt werden, nach rechts gewendet sein.